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Aktenzeichen 3 O 565/02
      Spontane Lahmheit beim Pferdekauf!

Nicht jede Krankheit, die sich bei einem Pferd nach Übergabe zeigt, rechtfertigt auch die Rückgabe des Tieres an den Verkäufer.

Insbesondere gilt dies für den Fesselträgerschaden bei einem Springpferd. Bei einem solchen Befund, Lahmheit der Vordergliedmaßen, die auf einen Defekt des Fesselträgerursprungs zurückzuführen sind, handelt es sich um einen Sehnenschaden. Dieser kann bereits durch den einmaligen Fehltritt eines Pferdes spontan entstehen. Dieser führt dann zu übermäßigen Belastungen der Sehnenfasern und teilweisen Zerreißungen.

Da der Käufer nicht beweisen konnte, dass ein solcher Mangel bereits bei Übergabe des Pferdes vorlag und zudem feststand, dass das Pferd noch drei Tage nach Übergabe lahmfrei war, wurde die Klage gegen den Pferdeverkäufer abgewiesen, so entschied das Landgericht Neubrandenburg.