News 2013
01.07.2016 - Bundesgerichtshof
Umkehr der Beweislast bei Behandlungsfehlern!
Rechtsgrundsätze aus der Humanmedizin zur Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern gelten auch bei tierärztlichen Behandlungen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
15.06.2016 - Aktenzeichen 19 U 140/09
Kranken Wallach gekauft!
Nachdem eine Reiterin ein krankes Pferd gekauft hatte, wollte sie den Kaufpreis von der Verkäuferin erstattet haben. Die Käuferin kaufte den Wallach für 6000 €. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass das Tier gesund sei und dass die Ankaufsuntersuchung zwei Tage nach dem Kauf stattfindet. Bei dieser anschließenden Untersuchung wurde in der Pferdeambulanz ein Kehlkopfleiden festgestellt.
01.06.2016 - Aktenzeichen 328 O 373/14
Eine vereinbarte Reitbeteiligung schließt die Tierhalterhaftung bei einem Reitunfall nicht aus!
Eine junge Frau zahlte 80 € pro Monat für eine Reitbeteiligung. Dafür durfte sie beim Reitunterricht das Pferd einer Bekannten reiten. Bei einer Übung verletzte sie sich schwer. Das Tier stieg während einer Parade plötzlich hoch, verlor das Gleichgewicht und stürzte auf die Reiterin. Die Krankenversicherung der Verletzten übernahm die Behandlungskosten und forderte den Betrag anschließend von der Pferdebesitzerin bzw. deren Tierhalterhaftpflichtversicherung.
15.05.2016 - Aktenzeichen 20 U 30/13
Landwirt haftet für Panikreaktion!
Am 14. März 2016 hat der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle ein Urteil gefällt. Somit verletzt ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet, eine Verkehrssicherungspflicht, wenn aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik gerät und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erleidet.
01.05.2016 - Aktenzeichen 5 U 114/10
Kind verletzt, weil es sich dem Pferd von hinten näherte!
Eine 13-jährige sollte auf Anweisung des Pferdehalters, zwei Jugendliche, die ein Pferd mit sich führten überholen, um die Stalltür zu öffnen.
15.04.2016 - Aktenzeichen: VIII ZR 37/14
Hengst-Panik im Anhänger!
Fluchtversuch endet für das junge Pferd tödlich / Käuferin und Pferdezüchter tragen finanziellen Verlust zu je 50 %. Im Sommer 2012 kaufte Reiterin S. für 1500 € einen Hengst. Mit dem Pferdezüchter und -händler vereinbarte die Käuferin, dass sie das Pferd im September mit einem Transporter abholen würde. Bis dahin sollte der Verkäufer mit ihm das Verladen trainieren. Pferde per Anhänger zu transportieren, die nicht daran gewöhnt sind, ist bekanntlich schwierig.

