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News 2011

01.01.2011 - Aktenzeichen 2 U 203/08
Nur vier Fohlen!

Haben die Parteien eines Pferdekaufvertrages geregelt, dass Mängelansprüche des Käufers in drei Monaten nach Ablieferung des Pferdes ausgeschlossen sind, so ist eine solche Regel wirksam.

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