News 2011
01.01.2011 - Aktenzeichen 2 U 203/08
Nur vier Fohlen!
Haben die Parteien eines Pferdekaufvertrages geregelt, dass Mängelansprüche des Käufers in drei Monaten nach Ablieferung des Pferdes ausgeschlossen sind, so ist eine solche Regel wirksam.

